Mitgliedschaft

Mitgliedsantrag

(Onlineformular ausfüllen, unterzeichnen und an DGEKW-Geschäftsstelle einsenden)
Mit der Beantragung der Mitgliedschaft willigen Sie in die Datenschutzerklärung des Verbandes ein.

 

Ordentliche Mitglieder der Gesellschaft können werden:
  • Einzelpersonen, die sich durch wissenschaftliche Tätigkeit auf kulturwissenschaftlichem, ethnologischem, volkskundlichen oder verwandtem Gebiet ausweisen (auch durch Studium entsprechender Studiengänge)
  • Alle Institutionen (Vereine, Gesellschaften, Körperschaften, Universitätsinstitute und Seminare, wissenschaftliche Forschungsstätten und Archive, pädagogische Institutionen, Museen und Bibliotheken), die eine wissenschaftliche Förderung des Fachzusammenhangs Empirische Kulturwissenschaft / Europäische Ethnologie / Kulturanthropologie / Volkskunde anstreben
Mitglieder erhalten:
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden sich in der Satzung.
Hier gelangen Sie zum Mitgliedsantrag (einschließlich Datenschutzerklärung): bitte füllen Sie das Dokument (am Bildschirm) entsprechend aus, drucken es aus, unterzeichnen es bzw. lassen es unterzeichnen und senden es im Original postalisch an:
DGEKW-Geschäftsstelle
C.-M. Dieterich
c/o Institut für EE/KW der Universität Marburg
Deutschhausstr. 3
D-35037 Marburg

Beitragszahlung

Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung 2021 hat folgende Beitragsordnung beschlossen, die aufgrund der Umstellung der Zeitschrift für Empirische Kulturwissenschaft (vormals Zeitschrift für Volkskunde) zu einer Open-Access-Publikation ab Jahrgang 2022 in Kraft tritt:
Vollmitgliedschaft: 79,-
Ermäßigte Mitgliedschaft*: 38,-
Korporative Mitgliedschaft: 123,-
Darüber hinaus wurde die Kategorie „Fördermitgliedschaft“ eingeführt, die es Mitgliedern ermöglicht, den verband in besonderem Maße zu unterstützen. Der Beitragssatz beträgt hier jeweils das doppelte einer Vollmitgliedschaft (für das Jahr 2022 sind dies 154,-)
Alle Beitragssätze sind in Euro ausgewiesen und beinhaltenim Jahr 2022 eine dreiprozentige Anpassung an die allgemeinen Teuerungsraten. Diese Möglichkeit wurde dem Verband auf der Mitgliederversammlung 2017 eingeräumt.

* ausschließlich gegen Vorlage einer aktuellen Bescheinigung über Studium, Volontariat oder Erwerbslosigkeit

SEPA-Lastschrift
Der übliche Zahlungsweg ist das SEPA-Lastschriftmandat, das Sie und im Rahmen des Mitgliedsantrags einräumen. Bei Auslandskonten (v.a. in der Schweiz) prüfen Sie bitte, ob eine Berechtigung zur Lastschrift möglich ist!
Der Beitrag wird jeweils am 15. April von Ihrem Konto abgebucht (treten Sie nach diesem Datum ein, so wird der Einzug im Eintrittsjahr am 15. November durchgeführt).
Rechnung
In berechtigten Ausnahmefällen (Institutionen) ist auch eine Beitragserhebung gegen Rechnungzahlung möglich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an geschaeftsstelle@dgekw.de