Zur Zeit verfügt die DGEKW über zwei ständige Ausschüsse.
Ständiger Ausschuss für Studium und Lehre (StAStuL)
Am 23. November 2018 haben Vorstand und Hauptausschuss auf ihrer gemeinsamen Sitzung in Hamburg den Antrag auf Einrichtung eines ständigen Ausschusses für Studium und Lehre vom 14.11.2018 einstimmig angenommen.
Kontakt
Dr. Antje van Elsbergen, Marburg (ave@staff.uni-marburg.de)
Dr. Daniel Habit, München (D.Habit@ekwee.uni-muenchen.de)
Website
https://kulturstudieren.org
Geschäftsordnung
Aufgaben und Ziele
Der ständige Ausschuss für Studium und Lehre vereint Interessierte aller Statusgruppen des Fachzusammenhangs Volkskunde / Europäische Ethnologie / Empirische Kulturwissenschaft / Kulturanthropologie. Insbesondere sind dies solche Personen, die im Bereich der Studienorganisation tätig sind und/oder jene, die mit der dgv assoziierte Institute und Fachgebiete hinsichtlich Lehrangelegenheiten vertreten beziehungsweise solche, die die Belange der Studierenden vertreten.
Die Aktivitäten des Ausschusses erfolgen in Abstimmung mit dem 1. Vorsitzenden sowie der Geschäftsstelle der dgv. Bei Änderung der Geschäftsordnung und der Auflösung des Ausschusses ist eine Entscheidung von Vorstand und Hauptausschuss der dgv notwendig.
Der Ausschuss versteht sich als Interessenvertretung des oben genannten Fachzusammenhangs zu einem Anwuchs systematischer und strukturierter Bekanntmachung vom Studium und seinen Inhalten in der Öffentlichkeit, zur gegenseitigen Vernetzung und zur Entwicklung einer werbewirksamen Strategie zur Erhöhung von Studierendenzahlen.
Hauptziel des Ausschusses ist es, die Erhöhung der Sichtbarkeit des Faches Volkskunde / Europäische Ethnologie / Empirische Kulturwissenschaft / Kulturanthropologie zu fördern.
Folgende Maßnahmen sollen hierbei ergriffen werden:
a) Entwicklung und fortan ständige an die gegenwärtigen Verhältnisse angepasste Aktualisierung einer werbewirksamen Strategie zur deutlichen Sichtbarmachung, Positionierung und Abgrenzung der Studiengänge, die das Fach Volkskunde / Europäische Ethnologie / Empirische Kulturwissenschaft / Kulturanthropologie an den Universitäten im deutschsprachigen Raum anbietet.
b) Aufbau und Pflege einer öffentlichen digitalen Informationsplattform (Studienportal).
c) Aufbau und Pflege eines Netzwerkes für Studium und Lehre im Fach Volkskunde / Europäische Ethnologie / Empirische Kulturwissenschaft / Kulturanthropologie, wodurch die facheigenen Kompetenzen gebündelt und standortsensibel an eine breitere Öffentlichkeit kommuniziert werden, um den Bekanntheitsgrad des Faches zu erhöhen.
d) Schaffen von Strukturen zur Teilhabe aller Institute und Fachgebiete des Fachs Volkskunde / Europäische Ethnologie / Empirische Kulturwissenschaft / Kulturanthropologie für seine bessere Sichtbarkeit in der Außenwahrnehmung.
e) In fachinterner Kommunikation wird die Information von Vorhaben und Ergebnissen des Ausschusses sichergestellt.
Mitgliedschaft
Anträge auf Mitgliedschaft können durch formlosen schriftlichen Antrag oder durch Vorschlag von Ausschussmitgliedern eingebracht werden. Zur Aufnahme ist keine persönliche Abstimmung erforderlich, sie kann von den amtierenden Sprecher*innen des Ausschusses beschlossen werden. Eine dgv-Mitgliedschaft ist zur Mitarbeit nicht prinzipiell erforderlich, der Mitgliedsstatus lautet in diesem Fall satzungsgemäß „korrespondierendes Mitglied“. Pro Standort sollte nur ein Vertreter oder eine Vertreterin Mitglied des Ausschusses werden.
Ist ein Antrag auf Mitgliedschaft positiv beschieden, erhält das Mitglied Zugang zu dem gemeinsam genutzten Workspace sowie auf eine Plattform zum Datenaustausch. Diese Daten sind vertraulich zu behandeln.
Zwei Sprecher*innen des Ausschusses werden alle zwei Jahre durch Wahl neu bestimmt. Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Wählbar sind alle Ausschussmitglieder, sofern sie dgv-Mitglieder sind. Wahlberechtigt sind alle Ausschussmitglieder. Der Sitz des Ausschusses ist jeweils identisch mit dem Sitz eines/einer der Sprecher*innen und wird in gemeinsamer Absprache festgelegt.
Der Ausschuss veranstaltet regelmäßige Arbeitstreffen/Sitzungen und trifft sich nach Möglichkeit ein Mal pro Jahr entweder zur BA/MA-Tagung oder zum Kongress, hierzu wird dgv-öffentlich eingeladen. Eine Berichterstattung über die Tätigkeiten des Ausschusses erfolgt mindestens zweijährig im Rahmen der dgv-Mitgliederversammlung. Zu den Arbeitstreffen/Sitzungen sind der 1. Vorsitzende und Geschäftsführer der dgv einzuladen.
Der Ausschuss hat alleinige Budgethoheit über die Verwendung von für dessen Zwecke eingeworbenen bzw. bereit gestellten Finanzmittel. Die Finanzverwaltung erfolgt über die Infrastruktur des Gesamtverbandes in Abstimmung mit dem Vorsitzenden und der Geschäftsstelle.
Die Zahl der Gründungsmitglieder betrug bei der konstituierenden Sitzung am 20.7.2018 in Stuttgart 8 Personen aus Bonn (Valeska Flor), Frankfurt am Main (Kathrin Eitel), Freiburg (Sarah May), Innsbruck (Michaela Rizzolli), Marburg (Antje van Elsbergen), München (Daniel Habit), Tübingen (Gesa Ingendahl), Zürich (Simone Stiefbold).
Der Ausschuss kann einen Antrag auf Auflösung durch 2/3-Mehrheit aller Ausschuss-Mitglieder fassen. Anschließend ist die Zustimmung von Vorstand und Hauptausschuss der dgv zur Auflösung erforderlich.
Im Fall der Auflösung des Ausschusses sollen nicht zweckgebundene Mittel in das Vermögen des Gesamtverbandes (dgv) übergehen.
Stand: 26.2.2019