(Formular ausfüllen, unterzeichnen und an DGEKW-Geschäftsstelle einsenden)
Mit der Beantragung der Mitgliedschaft willigen Sie in die Datenschutzerklärung des Verbandes ein.
Ordentliche Mitglieder der Gesellschaft können werden:
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Einzelpersonen, die sich durch wissenschaftliche Tätigkeit auf kulturwissenschaftlichem, ethnologischem, volkskundlichen oder verwandtem Gebiet ausweisen (auch durch Studium entsprechender Studiengänge)
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Alle Institutionen (Vereine, Gesellschaften, Körperschaften, Universitätsinstitute und Seminare, wissenschaftliche Forschungsstätten und Archive, pädagogische Institutionen, Museen und Bibliotheken), die eine wissenschaftliche Förderung des Fachzusammenhangs Empirische Kulturwissenschaft / Europäische Ethnologie / Kulturanthropologie / Volkskunde anstreben
Mitglieder erhalten:
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kostenlos die DGEKW Informationen
(viermal jährlich als PDF)
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Ermäßigte Tagungsbeiträge zu DGEKW-Kongressen
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Ermäßigter Bezug von Kongressbänden (Druckversion)
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Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden sich in der Satzung.
Hier gelangen Sie zum Mitgliedsantrag (einschließlich Datenschutzerklärung): bitte füllen Sie das Dokument (am Bildschirm) entsprechend aus, drucken es aus, unterzeichnen es bzw. lassen es unterzeichnen und senden es im Original postalisch an:
DGEKW-Geschäftsstelle
C.-M. Dieterich
c/o Institut für EE/KW der Universität Marburg
Deutschhausstr. 3
D-35037 Marburg
Beitragszahlung
Beitragsordnung
Die Jahresbeiträge für 2024 sehen folgende Staffelungen vor:
Vollmitgliedschaft: 82,- €
Ermäßigte Mitgliedschaft*: 40,- €
Korporative Mitgliedschaft: 127,- €
Fördermitgliedschaft: 164,-€
Die 2022 geschaffene Kategorie Fördermitgliedschaft ermöglicht es Mitgliedern , den Verband in besonderem Maße zu unterstützen. Der Beitragssatz beträgt hier jeweils das Doppelte einer Vollmitgliedschaft (für das Jahr 2024 sind dies 164,- €). Beziehende des ZEKW-Printabos beim WAXMANN-Verlag erhalten auf ihren Mitgliedsbeitrag einen ca. 10-prozentigen Nachlass (2024: minus 8,-€).
* Eine Mitgliedschaft zum ermäßigten Beitragssatz kann ausschließlich beantragt werden, wenn der Geschäftsstelle eine aktuelle Bescheinigung über Studium, Volontariat oder Erwerbslosigkeit vorliegt. Diese ist jährlich erneut einzureichen.
SEPA-Lastschrift
Der übliche Zahlungsweg ist das SEPA-Lastschriftmandat, das Sie uns im Rahmen des Mitgliedsantrags einräumen. Bei Auslandskonten (v.a. in der Schweiz) prüfen Sie bitte vorab, ob eine Berechtigung zur Lastschrift möglich ist!
Der Beitrag wird jeweils am 15. April von Ihrem Konto abgebucht (treten Sie nach diesem Datum ein, so wird der Einzug im Eintrittsjahr am 15. November durchgeführt).
Rechnung
In berechtigten Ausnahmefällen (Institutionen, kostenpflichtiger Auslandseinzug) ist auch eine Beitragserhebung gegen Rechnungszahlung möglich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an geschaeftsstelle@dgekw.de