SONSTIGES: Nachwuchswettbewerb „Kleine Fächer: Sichtbar innovativ!“ (Einsendeschluss 15.04.20)

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Ausschreibung: Wettbewerb „Kleine Fächer: Sichtbar innovativ!“

1. Hintergrund und Zielsetzung
In Ergänzung zu den im Wintersemester 2019/20 stattfindenden Kleine
Fächer-Wochen an deutschen Hochschulen möchte die HRK mit der
vorliegenden Ausschreibung des Wettbewerbs
„Kleine Fächer: Sichtbar innovativ!“ einen zusätzlichen Impuls für
Kommunikation und Vernetzung im Kontext der Kleinen Fächer geben.
Ziel des Wettbewerbs ist es, insbesondere jüngere Vertreter*innen
Kleiner Fächer zur aktiven Erprobung neuer Kommunikations- und
Vernetzungsstrategien anzuregen und die Umsetzung entsprechender Ideen
konkret zu unterstützen. Nachwuchswissenschaftler*innen sollen dazu
ermutigt werden, im Kleinen Neues zu probieren und Konzepte zu
entwickeln, die auch oder gerade von Kleinen Fächern genutzt werden
können, um sich ins Gespräch zu bringen und hochschulintern wie
hochschulextern sichtbarer zu werden.

2. Antragstellung
Antragsberechtigt sind Promovierende Kleiner Fächer sowie
Wissenschaftler*innen in den ersten fünf Jahren ihrer Postdoc-Phase, die
in einem Kleinen Fach an einer der Mitgliedshochschulen der
Hochschulrektorenkonferenz tätig sind. Anträge können sowohl von
Einzelpersonen als auch von Personengruppen eingereicht werden. Bei
Gruppenanträgen ist eine Person als Projektleitung und damit als
Hauptansprechpartner*in zu benennen.

Als Referenzsystem für die Definition „Kleines Fach“ gilt die Liste der
Mainzer Arbeitsstelle Kleine Fächer
(www.kleinefaecher.de/kartierung/kleine-faecher-von-a-z.html). Im Falle
einer Förderung ist die Heimathochschule des ausgewählten
Projektvorhabens Vertragspartnerin. Bei Gruppenanträgen wird die
Heimathochschule der Projektleitung Vertragspartnerin. Daher sind die
Hochschulleitungen bzw. Hochschulverwaltungen über den Bewerbungsvorgang
in Kenntnis zu setzen.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden können Maßnahmen, die mindestens einen der folgenden
inhaltlichen Aspekte adressieren:

1) Wissenschaftskommunikation
Entwicklung und/oder Erprobung neuer Kommunikations- und
Präsentationsformate zur hochschulinternen oder hochschulexternen
Steigerung der Sichtbarkeit Kleiner Fächer

2) Vernetzung
– Initiativen zur Gründung oder zum Ausbau von Netzwerken sowohl
hochschulintern als auch (über-)regional, national oder international
– Maßnahmen zur fachinternen oder fachübergreifenden Vernetzung mit
Partner*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik
-Ergründung und Ausschöpfung von Synergiepotentialen auf verschiedenen
Ebenen: fachintern, interdisziplinär, im gesellschaftlichen Transfer

Die Maßnahmen müssen im Zeitraum 1. Juni bis 15. November 2020
stattfinden und können in ihrer jeweiligen Dauer flexibel konzipiert
werden. Eine Begleitung der Maßnahmen durch das hochschulinterne
Marketing bzw. der allgemeinen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist
erwünscht.

Zuwendungsfähige Ausgaben
Der maximale nicht rückzahlbare Förderbetrag für Personal- und
Sachaufwand beträgt 10.000 €. Mehrausgaben und Ausgaben außerhalb der
nachstehend unter a) – f) genannten zuwendungsfähigen Ausgaben müssen
aus Eigen- oder Drittmitteln gedeckt werden.

Für die Umsetzung der eingereichten Konzepte sind folgende Ausgaben
zuwendungsfähig:

a) Veranstaltungskosten

a.1) Verbrauchsmittel und Dienstleistungen für die Vorbereitung von
Veranstaltungen sowie für die Bereitstellung von Informationsmaterial
und Veranstaltungsunterlagen
a.2) Verpflegung bei Veranstaltungen
a.3) Reisekosten auf Basis des jeweiligen Landesreisekostengesetzes
(Sitzland) für aktive Experten aus dem In- und Ausland (Fahrt-,
Aufenthalts- und Übernachtungskosten)
b) Verbrauchsmittel und Dienstleistungen für PR- und
Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit den geplanten Aktivitäten
(Flyer, Plakate, Stellwände etc.)
c) Reisekosten auf Basis des jeweiligen Landesreisekostengesetzes
(Sitzland) für Projektnehmer/innen (Fahrt-, Aufenthalts- und
Übernachtungskosten)
d) Kosten für die Ausleihe technischer Mittel zur Umsetzung der
geplanten Aktivitäten
e) in begründeten Fällen Fortbildungskosten für die Aneignung der
notwendigen technischen Fähigkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen
f) in begründeten Fällen Personalmittel für studentische Hilfskräfte,
die ausschließlich für die Unterstützung der geplanten Maßnahmen
eingesetzt werden dürfen

Honorare für Redner*innen der eigenen Institution und ggf. von
Projektpartnern im In- und Ausland sind nicht zuwendungsfähig. Eine
Ausnahme stellen Vergütungen für Dienstleistungen dar, bei denen die
Auftragnehmer kein Eigeninteresse.

Nicht zuwendungsfähig sind Geschenke (auch wenn diese anstelle einer
Honorarzahlung gewährt werden), Trinkgelder, Flaschenpfand, der Erwerb
geringwertiger Wirtschaftsgüter und investive Ausgaben.

Der Bewilligungszeitraum endet am 15.11.2020. Zuwendungsfähig sind
abgeschlossene Maßnahmen, eventuelle Folgekosten werden nicht finanziert.

3. Bewerbungsverfahren
Die einzureichenden Unterlagen stehen unter www.kleine-faecher-
wochen.de/nachwuchswettbewerb für Sie zum Download bereit. Über den
gleichen Link gelangen Sie auch auf unser Bewerberportal, über das die
Anträge auf Förderung bis zum 15. April 2020 hochgeladen werden müssen.
Ergänzend senden Sie die Unterlagen bitte postalisch in einfacher
Ausführung an die HRK (Postadresse siehe Kontakt unten). Die Frist für
den Postversand ist ebenfalls der 15. April 2020 – es gilt der Poststempel.

Ein Expertengremium wird die eingegangenen Anträge nach folgenden
Kriterien bewerten:

– Adressierung der vorgegebenen inhaltlichen Aspekte und Stimmigkeit der
geplanten Maßnahmen (40%)
– Originalität des Konzepts (20%)
– Stimmigkeit von Zeitplanung und Finanzplanung (20%)
– Voraussichtliche Wirkung des Projekts (20%)

Antragsteller*innen werden über die Auswahlentscheidung voraussichtlich
Anfang Mai 2020 informiert. Die offizielle Bekanntgabe der geförderten
Projekte erfolgt bis Ende Mai 2020. Der Umsetzungszeitraum für die
Projekte endet am 15.11.2020.

Zum Abschluss erfolgt eine Projektvorstellung und -evaluation im Rahmen
eines gemeinsamen Workshops aller Projektnehmer*innen (voraussichtlich
im November 2020), zu dem auch die Projektnehmer*innen der zuvor im
Rahmen der Kleine Fächer-Wochen geförderten Maßnahmen eingeladen werden.
So dient der Workshop einer gemeinsamen Reflektion aller umgesetzten
Maßnahmen und bietet Raum für Vernetzung und ggf. weiteres Follow-Up.

Kontakt

Dr. Inken Rabbel
Projektleiterin „Kleine Fächer-Wochen an deutschen Hochschulen“
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Ahrstraße 39
53175 Bonn
Tel.: +49 (0)228 887-122
E-Mail: rabbel@hrk.de

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Claus-Marco Dieterich | Geschäftsführer
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