STELLENAUSSCHREIBUNG| W2-Professur für Kollektiv- und Kulturwissenschaften

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Liebe Listenmitglieder,
an der Universität Regensburg ist in der Fakultät für Sprach-, Literatur- und
Kulturwissenschaften eine Professur der Besoldungsgruppe W 2 für Kollektiv-
und Kulturwissenschaften im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Die Professur vertritt die Kollektiv- und Kulturwissenschaften in Forschung und
Lehre. Die Kollektivwissenschaft ist eine im Aufbau befindliche Disziplin, die
sich zwischen Kulturwissenschaften und Soziologie einordnet. Sie beschäftigt
sich sowohl mit theoretischen Aspekten von Kollektivität als auch mit
empirischer Erforschung von Kollektiven (Gruppen, Organisationen, Bewegungen).
Die Kollektivwissenschaft hat sich aus der Auseinandersetzung mit
wissenschaftlichen Kulturbegriffen und Gesellschaftsvorstellungen
herausgebildet.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einer
sozial- oder kulturwissenschaftlichen Disziplin, pädagogische Eignung,
besondere Befähigung zu wissen- schaftlicher Arbeit, die in der Regel durch
die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, sowie zusätzliche
wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige
wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur
erbracht werden. Zudem muss die Bewerberin bzw. der Bewerber (m/w/d) durch
einschlägige Publikationen und Lehre für den Bereich Kollektivität
ausgewiesen sein.

Von der Bewerberin bzw. vom Bewerber (m/w/d) wird erwartet, dass sie/er mit der
Forschungsstelle für Kultur- und Kollektivwissenschaft sowie mit der
Hansen-Stiftung zusammenarbeitet.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein
besonderes Anliegen (nähere Infos unter
www.uni-regensburg.de/chancengleichheit). Um den Gleichstellungsauftrag zu
erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie
qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach
den Bestimmungen des BayBG und des BayHSchPG. Die Altersgrenze des Art. 10 Abs.
3 BayHSchPG ist zu beachten.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden,
Schriftenverzeichnis mit den wichtigsten Sonderdrucken) sind ausschließlich in
digitaler Form bis zum 31.01.2021 an den Dekan der Fakultät für Sprach-,
Literatur- und Kulturwissenschaften der Universität Regensburg
(fakultaet.slk@ur.de) zu richten.

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